Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Auftragserteilung und Leistungsumfang
2.1. Kienbacher Service erbringt Service-Leistungen nach Maßgabe und in dem Umfang, wie vom Kunden im Service-Auftrag beschrieben und von Kienbacher Service bestätigt.
2.2. Hat der Kunde bei Auftragserteilung den Service-Auftrag nicht ausdrücklich auf bestimmte Teile und/oder die Behebung bestimmter Mängel begrenzt, setzt Kienbacher Service das Gerät so instand, dass die volle Funktionstüchtigkeit im Sinne der technischen Beschreibung hergestellt ist.
2.3. Hat der Kunde den Auftrag im vorbeschriebenen Sinne beschränkt, wird Kienbacher Service nur die im Auftrag gegebenen konkreten Leistungen ausführen, nicht aber die Funktionstüchtigkeit im Sinne der technischen Beschreibung herstellen. In solchen Fällen kann das Gerät trotz der ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur noch schwerwiegende Störungen aufweisen.
2.4. Setzt der Kunde Kienbacher Service eine Reparaturkostengrenze, und kann die Reparatur zu den vorgegebenen Kosten nicht durchgeführt werden, wird sobald das fest steht, die Reparaturmaßnahme erst weitergeführt, wenn das Einverständnis des Kunden für die Durchführung zu den erforderlichen höheren Kosten eingeholt worden ist. Verweigert der Kunde sein Einverständnis zu der vollständigen Reparatur zu höheren Kosten, erhält er das Gerät in dem Zustand zurück, in dem die Benachrichtigung im Sinne des Vorbeschriebenen erfolgte.
3. Kostenermittlungen
3.1. Kienbacher Service erstellt Kostenschätzungen nur auf besonderen Auftrag zu diesen Bedingungen sowie immer dann, wenn eine vom Kunden gesetzte Reparaturkostengrenze nicht eingehalten werden kann. Sie sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden zu den gültigen Preisen der Service-Preisliste berechnet. Sie sind verbindlich, wenn der Reparaturauftrag binnen 30 Tagen erteilt und das Gerät zwischen Kostenschätzung und Auftrag nicht benutzt worden ist. Die Durchführung nicht vereinbarter Arbeiten bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, dieser ist kurzfristig nicht erreichbar, die Arbeiten sind notwendig und die Gesamtkosten erhöhen sich hierdurch nicht um einen höheren Prozentsatz als 10%.
3.2. Wichtiger Hinweis: Im Rahmen der Erstellung einer Kostenschätzung sind bereits Eingriffe in die Geräte erforderlich. Diese Folgen lassen sich häufig auch dann nicht beheben, wenn der Kunde nach Kenntnisnahme der Kostenschätzung den Reparaturauftrag nicht erteilt. Ein Anspruch darauf, dass das Gerät in den Ursprungszustand zurückversetzt wird, besteht nur insoweit, als die Kosten dafür nach der Service-Preisliste den Betrag von 40% der Kosten der Kostenschätzung nicht überschreiten oder wenn der Kunde dies ausdrücklich gegen Kostenerstattung wünscht.
4. Auftragsabwicklung, wenn kein Fehler festgestellt werden kann
4.1. Wird der Service-Auftrag von einem Endkunden, Händler oder einer Fachwerkstatt erteilt, ist er/sie nach besten Kräften verpflichtet, durch geeignete Vorprüfung auszuschließen, dass das Gerät fehlerfrei ist.
4.2. Fehlerfrei ist ein Gerät dann, wenn es unter bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen einwandfrei arbeitet. Alle Fehler, die durch oder nur bei Verwendung mit anderen Geräten auftreten und dann reproduzierbar sind, sind nur dann im Rahmen des Service-Auftrages von Kienbacher Service  zu beheben, wenn auch die anderen Geräte und alle beim Endverbraucher dafür verwendeten Verbindungsteile ebenfalls Gegenstand des Service-Auftrages sind.
4.3. Stellt sich heraus, dass das Gerät einwandfrei ist und der Fehler daran nicht reproduzierbar, hat Kienbacher Service den Auftrag ausgeführt, wenn und sobald diese Feststellung erfolgt ist. Auch in solchen Fällen schuldet der Kunde die Bezahlung der nach der Service-Preisliste ermittelten Kosten.
5. Preiserstellung und Zahlung
5.1. Maßgeblich für die Berechnung sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise laut Service-Preisliste.
5.2. Für die Berechnung werden der erforderliche Zeitaufwand und die zur Service-Leistung benötigten Ersatzteile zugrunde gelegt. Hinzu kommt eine Kleinteilepauschale je Reparaturauftrag für den Aufwand von Kienbacher Service für Reparaturhilfsmittel, Reparaturmittel und ähnliches.
5.3. Ist Abholung des Gerätes durch den Kunden bei Kienbacher Service vereinbart, wird das Gerät nur gegen Barzahlung ausgehändigt. Die Fertigstellung des Gerätes bei vereinbarter Abholung wird dem Kunden unter Mitteilung des Rechnungsbetrages angezeigt.
5.4. Ist ausnahmsweise Auslieferung gegen Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag mit dem Tage der Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
5.5. Garantiereparaturen werden unter Vorbehalt der Anerkennung durch den Hersteller durchgeführt. Verweigert der Hersteller die Anerkennung, gehen die Reparaturkosten zu Lasten des Kunden.
6. Gewährleistung für Reparatur und Haftung
6.1. Kienbacher Service gewährleistet die einwandfreie Durchführung der Reparatur 12 Monate lang. Mängel werden unentgeltlich am betroffenen Gerät nachgebessert, wenn und soweit sie von Kienbacher Service zu vertreten sind. Ausgenommen sind wie im Falle der Gewährleistungspflicht für Konsumgüter Fehler durch Verschleiß, unsachgemäße Handhabung oder Gewalteinwirkung.
6.2. Kienbacher Service gewährleistet die Verwendung einwandfreien Materials bei der Durchführung von Service-Leistungen für den gleichen Zeitraum.
6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde an Kienbacher Service Zeit und Gelegenheit zu gewähren und dabei vor allem dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Gewährleistungsmaßnahmen für Kienbacher Service oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht.
6.4. Kienbacher Service ist nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen nur dann zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden beziehungsweise zum Schadenersatz verpflichtet, wenn die aufgetretenen Mängel und Schäden unverzüglich nach Ihrer Entdeckung, jedenfalls nicht später als eine Woche nach Entdecken, schriftlich angezeigt worden sind. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
6.5.    Jegliche Haftung entfällt, wenn der Kunde ohne vorheriges Einverständnis von Kienbacher Service Mängel- beziehungsweise Schadensbeseitigungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Einen Anspruch auf Erstattung dadurch entstehender Kosten hat der Kunde nicht.
7. Wirksamkeit
7.1. Sollten einzelne dieser Bedingungen, gleich aus welchem Grund, nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
8. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erstdurch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
9. Falls nichts anderes schriftlich vereinbart, sind Kundendienstrechnungen sofort, andere Rechnungen 2 Wochen nach Rechnungs-Datum ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig.
a.) Eine Zahlung ist erfolgt, wenn wir über den Betrag bedingungslos verfügen können.
b.) Verzugszinsen berechnen wir mit 8 Prozentpunkten, über den Basiszins ( § 247 BGB ). Sie sind höher anzusetzen, wenn wir eine
Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen können.    
10. Schadensersatz
Wird der Vertrag von unseren Kunden nicht erfüllt, oder tritt er unberechtigt von erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit eines höheren tatsächlichen Schadens 35% des vereinbarten Vertragspreises , für die Bearbeitung des Auftrages und für den entgangenen Gewinn fordern. Ist der Liefergegensand ausgeliefert, erhöht sich dieser Betrag um die Transport-Kosten und die Kosten einer eventuellen Aufarbeitung. Den Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schaden vorbehalten.
11. Schlussbestimmung
Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im übrigem nicht berührt.
12. Gerichtsstand
Gerichtstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts / ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Wolfratshausen. Wir sind auch berechtigt am Sitz des Kunden zu klagen.